Gültig ab 01.05.2025 – Zuletzt bearbeitet am 09.05.2025
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der
Ruhfus/Gralla/Lamek GbR
Nöckerstraße 13b
44879 Bochum
Tel.: +49 176 40738171
E-Mail: info@geevoo.de
nachstehend – Anbieter – genannt
und dem Kunden,
nachstehend – Kunde – genannt
bei der Bereitstellung der Geevoo-Plattform zur Nutzung digitaler Schülerausweise an Schulen,
nachstehend – Produkt – genannt.
(2) Diese AVB gelten gegenüber Schulen, die Anstalten des öffentlichen Rechts sind, gegenüber öffentlichen Schulträgern, die Kommunen oder Landkreise sind, oder gegenüber privaten Schulträgern.
(1) Die AVB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
(2) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
(3) Diese AVB gelten auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich der Digitalisierung der Schulverwaltung.
Gegenstand des Vertrags zwischen Anbieter und Kunde ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software Geevoo in der Schule des Kunden zur Nutzung digitaler Schülerausweise.
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der aktuellsten Version des Produkts für die vereinbarte Nutzeranzahl sowie die Nutzung gegebenenfalls zusätzlich gebuchter Module.
(2) Während der Laufzeit des Vertrags gewährleistet der Anbieter die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Produkts. Das Produkt wird vom Anbieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Dazu wartet und pflegt der Anbieter das zugrunde liegende System und das Produkt.
(3) Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigten Nutzer des Produkts, also der Schüler seiner Schule, erhöhen. Die Konditionen der Erhöhung der Nutzerzahl richtet sich nach den Bestimmungen in § 10.
(4) Der Zugang zu den digitalen Schülerausweisen erfolgt über die Smartphone-App des Anbieters. Der Anbieter berechtigt den Kunden dazu, Schülern der Schule des Kunden die Nutzung der Schülerausweise zu ermöglichen.
(5) Der Zugang beziehungsweise die Einbindung der dazugehörigen Web-Verwaltungssoftware erfolgt über kompatible Software. Der Kunde ist dafür verantwortlich, kompatible Software zur Einbindung der Web-Verwaltungssoftware zu verwenden. Der Anbieter schuldet keine Anpassung des Produkts an individuelle Bedürfnisse des Kunden oder an das IT-System des Kunden.
(6) Der Anbieter kann das Produkt, auch ohne dazu verpflichtet zu sein, weiterentwickeln, um es an eine sich geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der Sicherheit anzupassen. Der Anbieter nimmt dabei Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Kunden und informiert diesen rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen des Produkts.
(7) Der Anbieter wartet das Produkt regelmäßig. Soweit dies erforderlich ist, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig über damit verbundene Einschränkungen. Der Anbieter stellt sicher, dass Wartungen des Produkts außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt werden, es sei denn, dies ist wegen zwingender Gründe nicht möglich.
(8) Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten, die er im Rahmen der Vertragsausführung durch den Kunden sowie durch Nutzer des Produkts erhält.
(9) Der Kunde und die Nutzer des Produkts bleiben Inhaber der Daten, die sie dem Anbieter zur Verfügung stellen und können diese jederzeit herausverlangen.
(1) Eine physische Überlassung des Produkts an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich notwendige Anzahl an Schülern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriffs über die Smartphone-App mit einfachem Zugriff nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(4) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
(1) Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Web-Verwaltungsüberfläche des Anbieters angegebene Telefonnummer zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden auf seiner Internet-Seite eine Hilfecenter mit Anleitungen zur Verfügung.
(1) Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die in der Software genannten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 16:30 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
(5) Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.
(7) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter bleiben unberührt.
(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen.
(1) Für Verträge, die der Anbieter mit Kunden über die Bereitstellung von digitalen Schülerausweisen infolge einer Anfrage des Kunden über die Internetseite des Anbieters schließt, gilt:
1. Der Vertragsschluss erfolgt nicht direkt über die Internetseite des Anbieters (www.geevoo.de). Die dort aufgeführten Informationen zur Bereitstellung digitaler Schülerausweise sowie die beispielhaften Angebote und die jeweiligen Preisangaben stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, eine Anfrage zum Erhalt eines Angebots des Anbieters über das Produkt zu erhalten.
2. Der Kunde kann sich auf der Internetseite des Anbieters über das Produkt informieren. Unter dem Abschnitt „Preise“ kann der Kunde das für ihn passende Angebot des Anbieters auswählen und über den „Angebotskonfigurator“ gegebenenfalls Konfigurationen vornehmen. Nach der Auswahl der gewünschten Konfigurationen („Preismodell“, „Nutzungskontingent“ und „Zusatzmodule“) kann der Kunde ein Angebot des Anbieters anfordern („Angebot anfordern“). Der Kunde erhält dabei unverbindliche Informationen über die voraussichtlichen Kosten des von ihm ausgewählten Produkt Modells („Kostenübersicht“). Im Anschluss daran erhält der Kunde ein verbindliches Angebot des Anbieters, in dem ihm die Kosten des von ihm ausgewählten Produkt-Modells mitgeteilt werden.
3. Hat der Kunde ein Angebot des Anbieters zur Bereitstellung digitaler Schülerausweise angefordert, erhält er ein verbindliches Angebot des Anbieters. Mit der Bestellung durch Annahme des Angebots des Anbieters erklärt der Kunde verbindlich, das angebotene Produkt erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellbestätigung durch den Kunden dem Anbieter zugeht. Wird ein Vertragsangebot des Anbieters nicht innerhalb von 14 Werktagen vom Kunden angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Anbieter ist hieran nicht mehr gebunden.
(2) Für Verträge, die der Anbieter mit Kunden über die Bereitstellung von digitalen Schülerausweisen schließt, gilt, wenn der Kunde kein Angebot über die Internetseite des Anbieters anfordert, folgendes:
1. Informationen des Anbieters über das Produkt, die Konfigurationsmöglichkeiten und Preise auf der Internetseite oder anderen Infomaterialien stellen lediglich unverbindliche Angaben dar. Der Kunde kann beim Anbieter ein Angebot über die Bereitstellung digitaler Schülerausweise anfordern. Im Anschluss daran erhält der Kunde, soweit der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Informationen zur Unterbreitung eines Angebots mitgeteilt hat, ein verbindliches Angebot des Anbieters über das Produkt. Liegen dem Anbieter nicht die erforderlichen Informationen zur Erstellung eines Angebots an den Kunden vor, stellen seine Äußerungen lediglich unverbindliche Informationen dar.
2. Mit der Bestellung durch Annahme des Angebots des Anbieters erklärt der Kunde verbindlich, das angebotene Produkt erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellbestätigung durch den Kunden dem Anbieter zugeht. Wird ein Vertragsangebot des Anbieters nicht innerhalb von 14 Werktagen vom Kunden angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Anbieter ist hieran nicht mehr gebunden.
(1) Die Preiseangaben auf der Internetseite des Anbieters sind unverbindlich. Die Angaben des Anbieters zum Gesamtpreis des Produkts sind brutto inklusive Umsatzsteuer in Euro (€). Anderweitige Kosten werden gesondert ausgewiesen.
(2) Die verbindliche Vergütung wird dem Kunden vom Anbieter individuell im unterbreiteten Angebot mitgeteilt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, teilt der Anbieter dem Kunden den Preis als Gesamtvergütung für ein Jahr mit. Die Gesamtvergütung setzt sich aus der Schülerlizenz, also der Anzahl der gewünschten Schülerzugänge, der Grundpauschale sowie den Kosten von gegebenenfalls ausgewählten Zusatzmodulen zusammen. Wurde dem Kunden die Vergütung nicht individuell im unterbreiteten Angebot mitgeteilt, betragen die Kosten pro Schülerzugang 0,75 € (inkl. MwSt.) und die Grundpauschale 40 € pro angefangene 100 Schülerzugänge (inkl. MwSt.). Die Kosten der Zusatzmodule werden vom Anbieter gesondert angegeben.
(3) Überschreitet der Kunde wie unter § 4 (3) beschrieben das vertraglich vereinbarte Kontingent der Nutzer des Produkts, stellt der Anbieter die Zahl der zusätzlichen Nutzer in Rechnung. Soweit vorab nichts anderes vereinbart wurde, richten sich die Kosten zusätzlicher Nutzer nach § 10 (2). Kommt es wie unter § 11 vorgesehen zu einer Verlängerung des Vertrags, passt der Anbieter das Kontingent der Nutzer für die verlängerte Vertragslaufzeit automatisch an die Überschreitung an. Der Anbieter passt in diesem Fall die jährliche Vergütung entsprechend des angepassten Kontingents an.
(4) Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu entrichten.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Vertragsabschluss innerhalb von 30 Werktagen zu bezahlen.
1. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das folgende Konto des Anbieters:
Empfänger: Ruhfus/Gralla/Lamek GbR – Geevoo
IBAN: DE11 1001 8000 0513 9119 52
BIC: FNOMDEB2XXX
Bank: Finom Payments
2. Bei der Überweisung ist die jeweilige Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.
(6) Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht.
(7) Zum Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
(8) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt oder, wenn ein Zeitpunkt nicht vereinbart wurde, mit Unterschrift beider Parteien in Kraft.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr. Soweit erforderlich, passt der Anbieter das vertraglich vereinbarte Nutzerkontingent für die verlängerte Vertragslaufzeit nach § 10 (3) dieser AVB an.
(1) Zur Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 13 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
(4) § 13 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird der Anbieter die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters Bochum für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen unwirksame Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst entsprechen.